Muss der Arbeitgeber in der Kündigung eine Begründung angeben?

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber gekündigt, so lautet der Text der Kündigung z.B. wie folgt:

„Hiermit kündigen wir den Arbeitsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“