Wesentlich kostengünstiger und schneller im Vergleich zur Klage ist das Mahnverfahren. Hierfür fallen im Vorfeld weniger Gerichtskosten an und der Weg bis zum vollstreckungsfähigen Titel kann unter Umständen wesentlich kürzer sein.
Die Ansprüche werden in einem sogenannten „Mahnantrag“ beim zuständigen Mahngericht eingereicht – direkt online auf der Internetseite www.online-mahnantrag.de
Der Mahnantrag wird dem Schuldner zugestellt. Reagiert dieser nicht, kann Antrag auf Vollstreckungsbescheid gestellt werden. Nach Ablauf der Widerspruchs- und Einspruchsfristen für den Gegner ergeht sodann ein Vollstreckungsbescheid, also ein vollstreckungsfähiger Titel. Auch in diesem sind sämtliche Verfahrenskosten enthalten. Der Schuldner ist also auch hier verpflichtet, die angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu tragen.
Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, wird das Verfahren (ähnlich wie im Klageverfahren) bei dem zuständigen Gericht weitergeführt.