Schlagwortarchiv für: Nutzungsausfallentschädigung

Sollten Sie einen (unverschuldeten) Verkehrsunfall erlitten haben und Ihr Kfz infolge einer Reparatur oder eines (Total-)Schadens nicht mehr nutzbar sein, so steht Ihnen der Ersatz von Mietwagenkosten zu. Sollten Sie einen Mietwagen jedoch nicht benötigen, so können Sie beim Gegner den sog. Nutzungsausfall geltend machen.