Schlagwortarchiv für: Schriftliche Kündigung

Viele Betriebe haben derzeit Kurzarbeit angeordnet. Dabei zielt die Kurzarbeit grundsätzlich darauf ab, einen vorübergehenden Wegfall des Arbeitsbedarfs ohne Kündigung von Arbeitnehmern zu überbrücken. Gleichwohl häufen sich Fälle, in denen der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Kurzarbeit angeordnet hat, sodann aber während der Kurzarbeit den Arbeitnehmer kündigt. Viele Arbeitnehmer fragen sich dabei zurecht: Darf der Arbeitgeber […]

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs ist – neben der Kündigung wegen rückständiger Mieten – in der anwaltlichen Praxis die häufigste Kündigungsart.

Ein Grund für die Kündigung wird zumeist nicht genannt. Für viele Arbeitnehmer stellt sich sodann die Frage, ob der Arbeitgeber ohne Angabe eines Grundes kündigen darf.

Arbeitgeber verlangen immer häufiger von ihren Arbeitnehmern sich fortzubilden oder weiterzubilden. Die stetige Weiterbildung und der Erwerb von Zusatzqualifikationen Kosten jedoch Geld. Viele Arbeitgeber übernehmen für ihre Mitarbeiter diese Fortbildungskosten/Weiterbildungskosten, wollen aber sicherstellen,

Sie sind Eigentümer/Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses? Dann kennen Sie das Problem mit schwierigen Mietern. Doch welche Wege gibt es für Eigentümer/Vermieter, den Zeitraum von der Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung der Wohnung zu verkürzen und dabei bares Geld zu sparen?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Die gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber wie auch durch den Arbeitnehmer. Schriftlich bedeutet nach § 126 BGB, dass das Kündigungsschreiben vom Kündigenden eigenhändig unterschrieben sein muss.