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Auch Teilzeitbeschäftigte haben im Rahmen eines 450 €-Jobs ebenso wie Vollzeit-Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einigen Firmen und Konzernen ist die Gewährung und Bezahlung von Urlaub für Arbeitnehmer auf 450-€-Basis selbstverständlich. In vielen Unternehmen wird den Minijobbern ein solcher Anspruch jedoch zu Unrecht verweigert.