Sie sind geblitzt worden?
Dann sollten Sie schnell handeln. Gegen den erlassenen Bußgeldbescheid steht Ihnen nur eine sehr kurze Frist zum Einspruch zu.
Dann sollten Sie schnell einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Denn die Frist zur Erklärung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid ist kurz. In der Regel beträgt diese nur 14 Tage. Ihr Rechtsanwalt wird sodann de Einspruch einlegen und Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen. Sobald die Akteneinsicht gewährt wurde, wird diese auf Erfolgsaussichten geprüft und Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.
Inhaltsverzeichnis
Wie hoch die direkten Kosten eines Geschwindigkeitsverstoßes sind, können Sie anhand der nachfolgenden Tabellen ablesen. Hinzu kommen die Kosten der Rechtsverteidigung, welche jedoch in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie ablesen, mit welchem: Bußgeld, Fahrverbot und Punkten Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß außerorts zu rechnen haben.
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 10 Euro | ||
11 – 15 km/h | 20 Euro | ||
16 – 20 km/h | 30 Euro | ||
21 – 25 km/h | 70 Euro | 1 | |
26 – 30 km/h | 80 Euro | 1 | (1 Monat)* |
31 – 40 km/h | 120 Euro | 1 | (1 Monat)* |
41 – 50 km/h | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 440 Euro | 2 | 2 Monate |
mehr als 70 km/h | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen haben.
Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie ablesen, mit welchem: Bußgeld, Fahrverbot und Punkten Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß innerorts zu rechnen haben.
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 15 Euro | ||
11 – 15 km/h | 25 Euro | ||
16 – 20 km/h | 35 Euro | ||
21 – 25 km/h | 80 Euro | 1 | |
26 – 30 km/h | 100 Euro | 1 | (1 Monat)* |
31 – 40 km/h | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 280 Euro | 2 | 2 Monate |
61 – 70 km/h | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
mehr als 70 km/h | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
* Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen haben.
Besonders Fahranfänger werden besonders streng bestraft. Dies liegt daran, dass sie sich – aus Sicht des Gesetzgebers – im Straßenverkehr erst noch als verkehrssicher beweisen müssen.
Insofern sollten Sie als Fahranfänger ganz besonders aufpassen, wenn Sie in der Probezeit geblitzt worden sind. Der Bußgeldbescheid unterscheidet sich dennoch kaum von einem Bußgeldbescheid eines Fahrers außerhalb der Probezeit. Jedoch wird sich Ihre Probezeit bei einem A-Verstoß verlängern. Die Probezeit verlängert sich in einem solchen Fall von zwei auf vier Jahre. Unter einem A-Verstoß versteht man einen schwerwiegenden Verstoß im Verkehr. Dies ist dann der Fall, wenn Sie mit mehr als 20 km/h geblitzt worden sind. Neben dem Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot kann gegen einen Fahranfänger auch ein Aufbauseminar verhängt werden.