Nie waren die Chancen gegen Mercedes besser
Das OLG Köln stärkt die Rechte von Mercedes-Fahrern massiv
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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 05.11.2020 – 7 U 35/20 die Rechte von Mercedes-Fahrern im Abgasskandal massiv gestärkt.
Im vorliegenden Fall ging es konkret um einen Mercedes Benz Vito in der Ausführung Marco Polo. Dabei hat das Gericht entschieden, dass Daimler durch die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen den Mercedes-Fahrer sittenwidrig geschädigt hat. So führte das Gericht aus, dass ein Schadensersatz Anspruch gegen Daimler nach § 826 BGB besteht. Infolge muss Daimler den streitgegenständlichen Mercedes Benz Vito zurücknehmen und dem Fahrer eine hohe Schadensersatzsumme bezahlen.
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So konnte Daimler den Vorwurf nicht entkräften, dass neben dem bekannten Thermofenster auch viele weitere unzulässige Abschalteinrichtungen zur Anwendung kommen. So konnte Daimler nicht entkräften:
Das OLG Köln stellt dabei klar, dass der Kläger gegen Daimler konkret und nachvollziehbar vorgetragen hat, dass die Steuerungsmechanismen seines Mercedes mehrere verschiedene Abschalteinrichtungen nutzen, welche bewirken, dass die Grenzwerte für Stickoxide letztlich ausschließlich unter Prüfstandsbedingungen erreicht werden können. Im Realbetrieb auf der Straße werden diese damit zwangsläufig weit verfehlt. Auch stellte das OLG Köln die besondere Verwerflichkeit des Handelns von Daimler heraus! Daimler hat durch das Verschweigen des Einbaus der unzulässigen Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine unzulässige Genehmigung ihrer Fahrzeuge bewirkt.
Da wir eine Vielzahl von Mandanten gegen Daimler vertreten, haben wir auch Einblicke in die Auswirkungen vom sog. „Motorupdate“ von Daimler. Unsere Mandanten klagen regelmäßig – nach dem Motorupdate – über eine schlechtere Motorleistung, defekte AGR-Ventile, häufige Regeneration des Partikelfilters uvm.
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