Wie ist die Rechtslage zur Tattooentfernung?
Wir bekommen täglich Anfragen zur aktuellen Rechtslage. Dabei ist zumeist die Frage, ob auch ein Nicht-Heilpraktiker und Nicht-Arzt Tattoos mittels Laser entfernen darf.
Die reformierte Strahlenschutzverordnung ist in Kraft. Sie besagt, dass gem. §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 2 NiSV nur noch approbierte Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiter- oder Fortbildung Tätowierungen mittels Laser kosmetisch oder zu sonstigen nichtmedizinischen Zwecken entfernen dürfen.
Wie bereits erwähnt, ist die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser nur einem kleinen Personenkreis gestattet. Dies führt dazu, dass auch nur diese Personen die Entfernung der Tattoos legal durchführen können. Am einfachsten ist es also, wenn Sie eine Kooperation mit einer solchen, befähigten Person eingehen.
Sollten Sie Fragen zum Kontakt mit Heilpraktikern oder Ärzten bzw. der Vorgehensweise dieser Methode haben, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dies basiert darauf, dass es sich bei der Entfernung von Tätowierungen mittels Laser um einen gefährlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten/Kunden handeln kann. Deshalb wurde schon in zahlreichen Gerichtsverhandlungen von Gutachtern bestätigt, dass die Anwendung von Lasern zur Tätowierungsentfernung eine Heilbehandlung darstellt. Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland auf approbierte Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten und nach § 1 des Heilpraktikergesetzes auf Heilpraktiker beschränkt.
Die weiteren rechtlichen Probleme zu dieser Materie haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Diese Antwort hören wir nahezu täglich. Leider müssen wir dann immer erwidern, dass dies illegal erfolgt. In vielen Bundesländern war die Materie der Tattooentfernung mittels Laser einfach zu neu, dass diese effektiv überwacht werden konnte. Auch leiden viele Behörden an Personalmangel, sodass Ihr Geschäft womöglich noch nicht überprüft wurde. Dabei ist auch unerheblich, ob Sie einen medizinischen Background wie bspw. eine Ausbildung zur Krankenschwester haben. Sollte das Gesundheitsamt Ihr Geschäft genauer inspizieren, so droht die Schließung und die Verhängung eines Bußgeldes. Daneben gibt es auch strafrechtliche Komponenten zu beachten.
Wenn Sie ein Heilpraktiker sind, dann zeigen wir Ihnen gerne Möglichkeiten auf, wie Sie Ihre Praxis auch nach 2021 legal weiter betreiben können. Denn die NiSV bietet hierzu Schlupflöcher!
Sofern Sie ein Studio zur Tattooentfernung mittels Laser betreiben und kein Arzt sind, sollten Sie dringend handeln, damit Sie auch zukünftig Ihr Geschäft weiter betreiben können.
Wenn Sie zur NiSV Fragen haben, steht Ihnen unser Rechtsanwalt Stephan Hendel zur Verfügung.
Sehr geehrter Herr Hendel,
ich wollte allgemeine Informationen erhalten bezüglich dem Thema „Wie kann ich mein Geschäft auch jetzt legal weiter betreiben?“. Wir haben ein Laserzentrum, welches wir seit ca. 15 Jahren betreiben mit einer Mitarbeiteranzahl von 8. Unser Schwerpunkt beim Umsatz liegt in der Haarentfernung, allerdings stieg mit der Zeit der Umsatz der Tattooentfernung stetig. Daher besteht die Interesse, die Tattooentfernung weiterhin anbieten zu können. Wir wollen daher einen Arzt einstellen und würden gerne wissen, ob es manches zu beachten gibt?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Said Dag
Sehr geehrter Herr Dag,
Sie können aus berufsrechtlichen Gründen gem. § 19 Abs. 1 MBO-Ä keinen Arzt einstellen. Allenfalls ginge eine Art Kooperation mit einem Arzt. Sie haben jedoch die Möglichkeit mit einem Heilpraktiker zusammen zu arbeiten bzw. diesen sogar einzustellen. Im Ergebnis dürfen Sie dann die (medizinische) Tattooentfernung weiterhin anbieten. Alles Weitere erfahren Sie über diesen Link.
Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Stephan Hendel
Ich bin Dermopigmentist und Krankenschwestern. Ich habe einen Laser, aber ich kann keine Tattoos entfernen. welche Lösung es gibt, den Laser zu verwenden. Mit welchen Ärzten arbeiten wir zusammen? Hausarzt ist in Ordnung?
Guten Tag Frau Gaina,
ja, Sie können bspw. mit einem Hausart zusammenarbeiten. Hierbei gibt es jedoch einiges zu beachten. Gerne können wir telefonisch hierüber ausführlich reden.
Beste Grüße
Stephan hendel
Rechtsanwalt
Hallo, überall wird geschrieben, die Entfernung dürfen ausschließlich nur noch Ärzte machen. Sie schreiben hier, auch Heilpraktiker. Ich habe in meiner Stadt ein Kosmetikstudio, wo die Betreiberin weiterhin Tattooentfernung mittels Laser anbietet. Auf meine Frage warum Sie dass noch machen darf, antwortet sie, weil sie damals die Schulung bei einem Arzt gemacht hat?! Also heisst das entweder erzählt sie Blödsinn oder man kann das ganze doch umgehen???
Sehr geehrte Frau Eckert,
die Tattooentfernung zu kosmetischen und sonstigen, nicht-medizinischen Zwecken dürfen in der Tat nur noch Ärzte durchführen. Sollte es sich bei der Tattooentfernung um eine medizinische Anwendung handeln, so ist der Anwendungsbereich aus § 1 NiSV nicht eröffnet, weshalb der Ärztevorbehalt nicht mehr greift. Aber so oder so darf niemals eine Kosmetikerin Tattoos entfernen. Denn entweder macht sie es aus kosmetischen Zwecken – dann greift der Ärztevorbehalt. Oder sie macht es aus medizinischen Gründen, aber dazu fehlt ihr die Erlaubnis. Daran ändert es auch rein gar nichts, dass sie eine Schulung bei einem Arzt gemacht hat.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hendel, LL.M.
Rechtsanwalt