Share-Online.biz wurde abgeschaltet – und nun?
Share-Online.biz gilt als einer der größten deutschen Filehoster. Hierüber wurden illegale Kopien von Kinofilmen und Serien verbreitet. Dabei hat das Geschäftsmodell Millionenumsätze erwirtschaftet.
Nicht nur den Betreibern von Share-Online.biz drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Auch die Kunden der Filesharing-Plattform sollten sich nicht in Sicherheit wiegen.
Nach einer Stellungnahme der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wurde das Internet-Angebot von Share-Online.biz durch Cybercrimespezialisten der Staatsanwaltschaft Köln und des Polizeipräsidiums Aachen abgeschaltet.
So zeigt sich die Website von share-online.biz momentan.
Dann lassen Sie diese kostenfrei durch unsere Anwälte prüfen!
Da die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 UrhG unter Strafe gestellt ist. So heißt es:
Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren, wenn Sie das Angebot von Share-Online.biz genutzt haben. Laut einer ersten Aussage der Staatsanwaltschaft konzentriere man sich auf die drei Betreiber der Plattform. Der Vorwurf gegen die drei Beschuldigten im Alter von 40, 48 und 54 Jahren lautet auf Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Vielzahl von Fällen.
Die Antwort lautet ganz klar: ja!
Allerdings will sich die Staatsanwaltschaft Köln zunächst auf die sog. „Top-Uploader“ konzentrieren (Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/share-online-biz-ermittler-schalten-groesstes-deutsches-filesharing-portal-ab-a-1291986.html).
Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem auf Cybercrime spezialisierten Rechtsanwalt auf. Er wird Ihnen die weiteren Vorgehensweisen darlegen können. Hierzu zahlt aber vor allem die Analyse, wieviele Dateien Sie hochgeladen haben, in welcher Menge diese verteilt wurden und, um welche Art von Dateien es sich dabei handelt (Musik, Filme etc.).
Also bedeutet das, dass ich als reiner Downloader ruhig schlafen kann?
Als „reiner“ Downloader brauchen Sie sich (relativ) wenig Sorgen machen. Dies hängt einfach damit zusammen, dass der Aufwand/Nutzen für die abmahnenden Rechtsanwälte in einem ungünstigen Verhältnis steht und, dass der reine Download schwieriger als der Upload zu ermitteln ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hendel
Rechtsanwalt