Risiken und Chancen der Corona-Hilfen
Bei Fragen füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.
Wir melden uns bei Ihnen
Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen existenziellen Not vieler Unternehmer hat die Bundesregierung zahlreiche Corona-Hilfen auf den Weg gebracht. Diese sollen die wirtschaftlichen Folgen von Geschäftsschließungen etc. abfangen bzw. mildern. Hier lauern jedoch neben Chancen auch viele Risiken.
Die Corona-Hilfen dürfen nunmehr ausschließlich sog. „prüfende Dritte“ wie Steuerberater oder Rechtsanwälte beantragen. Die Beantragung selbst läuft über das Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Der Überbrückungshilfen III und III Plus
vor allem bei der Überbrückungshilfe III ist Vorsicht geboten
Umsatz-Erstattung für Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns ab 02.11.2020 keine Umsätze mehr tätigen konnten (z.B. Gastro). Erstattet werden 75% des Umsatzes im Referenzzeitraum November-/Dezember 2019. Die Berechnung war vergleichsweise einfach.
Fixkosten-Erstattung, die auf monatlicher Basis ermittelt wird. Möglich ab einem corona-bedingtem Umsatzeinbruch gegenüber dem jeweiligen Referenzmonat 2019 von mindestens 30%. Je höher der prozentuale Umsatzeinbruch, desto höher der Fördersatz (40% – 60% – 100%). Aufgrund diverser Zuschläge (Personalkostenzuschlag, Anschubhilfe, Eigenkapitalzuschuss) kann der Fördersatz in einzelnen Monaten ca. 150% erreichen. Äußerst Komplizierte Berechnung! Wir haben für Sie eine Beispiel-Berechnung hinterlegt.
Abgedeckt werden Betriebskostenpauschalen, insbesondere für Soloselbständige / Klein-Unternehmen.
Antragsfrist bereits abgelaufen
Antragsfrist bereits abgelaufen
Antragsfrist bereits abgelaufen
Antragsfrist bereits abgelaufen
Antrag noch möglich
Antrag noch möglich
Antrag noch möglich
Antrag noch möglich
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!