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Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Vermittlungsplattformen wie z.B. Airbnb oder Wimdu erfreut sich bereits seit geraumer Zeit großer Beliebtheit.

Immer häufiger bieten Mieter ihre Wohnung auf Airbnb oder anderen vergleichbaren Portalen zur vorübergehenden Untervermietung an Touristen an. Die tageweise Vermietung an Touristen ist für den Mieter finanziell lukrativ und wegen der kurzen Zeitdauer wird häufig darauf verzichtet, die Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung an Dritte einzuholen.