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Der Schwerpunkt des Pilotenstreiks liegt in Deutschland, wo 250 Flüge gestrichen wurden. Allein in Deutschland sind rund 42.000 Passagiere davon betroffen. Viele Passagiere fragen sich nun, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben, insbesondere ob ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zusteht.

Das Landgericht Stuttgart entschied, dass die Beschädigung eines Flugzeugreifens durch einen Fremdkörper auf Start- und Landebahn keinen außergewöhnlichen Umstand i. S. d. Art 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-VO darstellt. Demzufolge hat die Fluggesellschaft die Passagiere für die durch diesen Zwischenfall entstandene Verspätung zu entschädigen.

Wer häufiger fliegt, kennt das Problem der Flugverspätung vermutlich nur zu gut. Mittlerweile ist auch weitläufig bekannt, dass Fluggesellschaften grundsätzlich eine Entschädigung von 250,- € bis 600,- € (abhängig von der Flugentfernung) nach der Fluggastrechte-Verordnung an den Passagier im Falle einer verspäteten Ankunft von mindestens 3 Stunden am Zielort zu zahlen haben.