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Sollte die Gepäckverspätung am Reiseziel eintreten, ist man als Reisender zumeist darauf angewiesen, Ersatzkäufe zu tätigen. Die jeweiligen Kaufbelege sollten gut aufbewahrt werden, um der Airline den konkreten Schadensbetrag nachweisen zu können.

Wer häufiger fliegt, kennt das Problem der Flugverspätung vermutlich nur zu gut. Mittlerweile ist auch weitläufig bekannt, dass Fluggesellschaften grundsätzlich eine Entschädigung von 250,- € bis 600,- € (abhängig von der Flugentfernung) nach der Fluggastrechte-Verordnung an den Passagier im Falle einer verspäteten Ankunft von mindestens 3 Stunden am Zielort zu zahlen haben.