Der Weg zur und von der versicherten Tätigkeit ist gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII von der Gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Eine Unterbrechung des Weges aus privaten Gründen führt dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Z.B. wird der Schutz während privater Einkäufe auf dem Nachhauseweg unterbrochen. Allerdings lebt der Versicherungsschutz wieder auf, wenn die […]

Da mein neues Auto demnächst abgeholt werden kann, habe ich auf mobile.de mein aktuelles zum Verkauf angeboten. Nach ein paar Tagen meldete sich ein potentieller Interessent, der sehr seltsam fragte, ob auch wirklich alle Daten meines Angebotes korrekt sind. Sodann würde er mein Auto gerne kaufen.

Phishing ist ein erfundenes Wort, zusammengesetzt aus „Password“ und „Fishing“. Es steht dabei für das Stehlen von Zugangsdaten bzw. Passwörtern. Das Phishing läuft dabei nicht immer gleich ab.

Die deutsche Honorarordnung für Architekten Ingenieure (HOAI) legt für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen verbindliche Mindest- und Höchstsätze fest.

Deutsche Flugreisende nutzen nicht nur die heimische Lufthansa oder Condor, sondern fliegen häufig auch mit ausländischen Airlines. Sofern es hierbei zu einer Flugverspätung oder

Der Schwerpunkt des Pilotenstreiks liegt in Deutschland, wo 250 Flüge gestrichen wurden. Allein in Deutschland sind rund 42.000 Passagiere davon betroffen. Viele Passagiere fragen sich nun, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben, insbesondere ob ihnen eine pauschale Ausgleichszahlung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zusteht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 23. November 2017 (Az. III ZR 60/17) bestätigt, dass eine Badeaufsicht zwar nicht zur lückenlosen Beobachtung eines jeden Schwimmers verpflichtet ist.

Wer häufiger fliegt, kennt das Problem der Flugverspätung vermutlich nur zu gut. Mittlerweile ist auch weitläufig bekannt, dass Fluggesellschaften grundsätzlich eine Entschädigung von 250,- € bis 600,- € (abhängig von der Flugentfernung) nach der Fluggastrechte-Verordnung an den Passagier im Falle einer verspäteten Ankunft von mindestens 3 Stunden am Zielort zu zahlen haben.

Gemäß § 253 Abs. 2 BGB ist dem Gericht die Bemessung der „billigen“ Entschädigung überlassen. Es ist daher kein bezifferter Klageantrag erforderlich.