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In nachfolgendem Artikel möchten wir erklären, weshalb sich alle Ärzte – nach wie vor – einen Laser zur Tattooentfernung guten Gewissens kaufen oder leasen können.

Ab dem 01.01.2022 dürfen nur noch approbierte Ärztinnen und Ärzte gem. § 5 Abs. 2 NiSV Tattoos mittels Laser entfernen, welche eine entsprechende Fortbildung oder Weiterbildung absolviert haben. Das bedeutet, dass Sie (bspw.) unsere Fortbildung besuchen können, wenn Sie ab dem 01.01.2022 Tattoos mittels Laser zu kosmetischen Zwecken entfernen wollen.

Die Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen oder kurz NiSV wurde bereits im Jahr 2018 verabschiedet.

Es gibt Neuigkeiten! Der Bundesrat hat die Drucksache 423/1/18 herausgeben. Hierin werden die Empfehlungen der Fachausschüsse (u.a.) zur Tattooentfernung mittels Laser diskutiert.

Diese Frage stellte sich auch das Verwaltungsgericht Weimar. Im Rahmen dieses Verfahrens ging es um den Betrieb eines Studios zur Tattooentfernung. Der Betreiber führte die Behandlungen dabei selbst aus ohne, dass dieser eine Heilpraktikerzulassung oder ein abgeschlossenes Medizinstudium vorweisen konnte.