Schlagwortarchiv für: Strahlenschutzverordnung

Es ranken sich immer mehr Mythen und Legenden darum, wer nun überhaupt noch und mit welcher Schulung, Fort- oder Weiterbildung Tattoos mittels Laser entfernen darf. Wir bringen Licht ins Dunkle!

In nachfolgendem Artikel möchten wir erklären, weshalb sich alle Ärzte – nach wie vor – einen Laser zur Tattooentfernung guten Gewissens kaufen oder leasen können.

Ab dem 01.01.2022 dürfen nur noch approbierte Ärztinnen und Ärzte gem. § 5 Abs. 2 NiSV Tattoos mittels Laser entfernen, welche eine entsprechende Fortbildung oder Weiterbildung absolviert haben. Das bedeutet, dass Sie (bspw.) unsere Fortbildung besuchen können, wenn Sie ab dem 01.01.2022 Tattoos mittels Laser zu kosmetischen Zwecken entfernen wollen.

Die Verordnung zum Schutz vor schädlicher Wirkung nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen oder kurz NiSV wurde bereits im Jahr 2018 verabschiedet.

Es gibt Neuigkeiten! Der Bundesrat hat die Drucksache 423/1/18 herausgeben. Hierin werden die Empfehlungen der Fachausschüsse (u.a.) zur Tattooentfernung mittels Laser diskutiert.